Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Coaching sowie Paar- und Sexualberatung sind Dienstleistungen im psychologischen Bereich. Sie umfassen Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zu sich selbst und zur Optimierung von Leistungen. Coaching und Beratung wendet sich an Gesunde und wird von ihnen selber finanziert.
Körpertherapeutische Interventionen, Massagen und therapeutische Heilmassagen sind Dienstleistungen sowohl im körperlichen als auch psychischen Bereich. Sie umfassen verschiedene Methoden und Strategien, je nach Anliegen des Klienten.
Die meisten der angebotenen Dienstleistungen und Interventionen beruhen auf Lernprozessen. Sie basieren vor allem auf Vertrauen und brauchen ihre Zeit. Zu den immanenten Bestandteilen gehört die Bereitschaft, sich selber in Frage zu stellen und zu reflektieren, die Verantwortung für seine Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen und Verhaltensmöglichkeiten auszuprobieren, sich führen zu lassen, objektive und subjektive Grenzen zu akzeptieren sowie der Wille, sein Ziel aktiv und konsequent zu erreichen.

1. Der Behandlungsvertrag

Der Behandlungsvertrag entsteht auf Initiative des Klienten. Er beruht auf gegenseitigem Vertrauen und wird entscheidend durch die Bereitschaft des Klienten zur Kooperation bestimmt.
Das Coaching bzw. die Beratung und Interventionen finden auf der Grundlage der in den Vorgesprächen vereinbarten Konzepte statt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen persönlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Die Vertragspartner unterrichten sich in jeder Phase des Coaching bzw. der Behandlung gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

2. Offenbarungspflicht

Um optimale Bedingungen für einen Erfolg zu schaffen, ist es notwendig, dass sich der Klient angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Dies kann auch in schriftlicher Form und nach Vorgaben erfolgen. Für Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung.

3. Mitwirkungspflicht

Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und zum Teil auch verordneten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während der Behandlung bzw. des Coaching-Prozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht.

4. Geheimhaltung/Schweigepflicht

Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches/Behandlers dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Er sichert zu, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Desweiteren untersteht der Coach/Behandler der Schweigepflicht, was Inhalt der Behandlungen, Anliegen und Erkrankungen des Klienten angehen.
Ton- und Bildaufzeichnungen dürfen nur nach gegenseitiger Absprache zu Coaching-Zwecken angefertigt werden.

5. Honorar und Kostenerstattung

Die Kosten einer Sitzung ergeben sich aus der vereinbarten Dauer. Auch Ersttermine sind kostenpflichtig. Das Honorar wird nach jeder Sitzung in der Praxis bar bezahlt. EC-Karten-Zahlung ist nicht möglich.
Im Einzelfall können Sondervereinbarungen getroffen werden.
Vereinbarte Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt oder ohne Absage nicht wahrgenommen wurden, werden in vollem Umfang in Rechnung gestellt.

6. Haftung

Der Coach/Behandler steht dafür ein, dass er seine Interventionen nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter „Hausaufgaben und Übungen“ sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.
Der Berater/Behandler haftet für Schäden, die durch ihn vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

7. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Der Coach/Behandler ist berechtigt bei höherer Gewalt die vereinbarten Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coach/Behandlers aufgrund von Krankheit oder Unfall oder Ähnlichem. Der Coach/Behandler wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.

8. Nutzungsrechte

Die vom Auftragnehmer gegebenenfalls bereitgestellten Materialien (Texte, Auswertungsbögen, Fragebögen und sonstige Beratungsmittel) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Sie werden dem Auftraggeber ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Nicht benötigte Materialien sind an den Berater zurückzugeben. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

9. Schlussklauseln

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig.
Entsteht durch andere geschäftliche Interessen des Coaches/Behandlers ein Interessenkonflikt, behält er sich das Recht vor, Klienten abzulehnen (Überschneidung von Interessen in bestimmten Wirkungsregionen oder ähnliche Gründe). Es besteht seitens des Coaches/Behandlers keine Bereitschaft zur Diskussion zu Themenbereichen (auch politischen und rechtlichen Ursprungs), die durch andere Tätigkeitsbereiche des Coaches entstehen könnten.